Firma
Zehnder Group Schweiz AG
Geschäftsführung
Christoph Strahm
Name und Anschrift
Zehnder Group Schweiz AG
Moortalstrasse 3
CH-5722 Gränichen
Switzerland
Telefonnummer
+41 (0) 62 855 11 11
E-Mail Adresse
info@zehnder-systems.ch
MwSt. Schweiz
CHE-116.292.547 MWST
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Bestellbestätigung als anwendbar erklärt werden.
1.2 Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der Zehnder Group Schweiz AG (nachfolgend ZGCH genannt) schriftlich bestätigt werden. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ZGCH diese nicht ausdrücklich ablehnt.
1.3 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
2.1 Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind während einer Frist von 30 Tagen ab Versand bei ZGCH verbindlich.
2.2 Erfolgt eine Bestellung nicht aufgrund eines verbindlichen Angebotes oder weicht eine Bestellung vom Angebot ab, so ist für Ausführung und Umfang der Lieferung die Auftragsbestätigung massgebend.
2.3 Sofern am Folgetag nach Versand der Auftragsbestätigung kein Gegenbescheid erfolgt, sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Spezifikationen verbindlich.
2.4 Sofern die Lieferung von Einzel- oder Ersatzteilen innert üblicher Frist und allein auf Basis der Bestellung möglich ist, erfolgt ohne ausdrücklichen Wunsch des Bestellers keine Auftragsbestätigung.
2.5 Bestellungsänderungen und Annullierungen sind für den Kunden nur dann kostenlos, wenn die Bestellung noch nicht in die Verarbeitung gegeben wurde.
2.6 Dringende Bestellungen, welche sofort in die Fabrikation gegeben wurden, können auf keinen Fall abgeändert werden.
3.1 Angaben in technischen Unterlagen sowie in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
3.2 Abbildungen, Masse, Norm-Schemata und Gewichte sind unverbindlich, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. In besonderen Fällen sind verbindliche Mass-Skizzen zu verlangen.
3.3 ZGCH behält sich alle Rechte an Plänen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und Software vor, die sie dem Besteller übergeben hat. Der Besteller anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen und Software nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von ZGCH ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie dem Besteller übergeben worden sind.
3.4 Sofern ZGCH Produkte gestützt auf die Spezifikationen oder Anleitungen des Bestellers herstellt, muss der Besteller sicherstellen, dass (i) die Spezifikationen oder Anleitungen präzise sind; (ii) die gestützt auf die Spezifikationen oder Anleitungen hergestellten Produkte für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und (iii) dass die Einhaltung der Spezifikationen oder Anleitungen zu keiner Verletzung geistigen Eigentums einer Drittpartei oder zu einem Verstoss gegen geltende Gesetze oder Vorschriften durch ZGCH oder mit ZGCH verbundenen Unternehmen führt. Weder ZGCH noch mit ZGCH verbundene Unternehmen sind haftbar oder verantwortlich für die Leistung oder Eignung von Produkten, die gemäss den Spezifikationen oder Anleitungen des Bestellers hergestellt wurden.
Der Besteller wird spätestens mit der Bestellung ZGCH auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften, Richtlinien und Normen schriftlich hingewiesen, die bei der Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise netto ab Werk (Incoterms 2020® oder aktualisierte Version: EXW), inkl. Standardverpackung. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Steuern, Fracht, Versicherungen, Ausfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers.
5.2 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von ZGCH rein netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen und dergleichen zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
5.3 ZGCH behält sich Preisanpassungen vor, falls die Lieferfrist aus nicht durch ZGCH zu vertretenden Gründen verlängert wird, oder Art und Umfang der Lieferung eine Änderung erfahren, oder die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen oder unvollständig sind, oder Gesetze, Vorschriften oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze nach Angebotsabgabe eine Änderung erfahren. Zudem hält sich ZGCH Preisanpassungen zu jeder Zeit nach dem Vertragsabschluss aber vor der Lieferung vor, sofern sich wesentliche Erhöhungen in den Fixkosten unserer Produkte ergeben (wie beispielsweise höhere Löhne, höhere Material- oder Transportkosten – die Wesentlichkeit unterliegt dem Ermessen von ZGCH).
6.1 Alle ZGCH geschuldeten Beträge sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die bestätigten Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder von ZGCH nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.
6.2 Hält der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so wird ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit für verspätete Zahlungen ein Verzugszins von 5% verrechnet. ZGCH steht es zu, die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind einzuhalten, unberechtigte Skonto-Abzüge werden nachbelastet.
6.3 Ab einem gewissen Auftragsvolumen kann nach Vereinbarung ein Drittel der Auftragssumme im Sinne einer Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden.
7.1 ZGCH bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferung, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. ZGCH ist berechtigt, auf Kosten des Bestellers, den Eigentumsvorbehalt in entsprechenden öffentlichen Registern eintragen zu lassen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten von ZGCH gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken angemessen versichern. Im Unterlassungsfall wird der Besteller gegenüber ZGCH vollumfänglich haftbar.
7.2 Sollten die Produkte oder ein Teil davon verkauft werden, bevor das Eigentum an ihnen von ZGCH auf den Besteller übergegangen ist, wird der Erlös aus diesem Verkauf auf einem separaten Konto des Bestellers gutgeschrieben, so dass er leicht als solcher erkennbar ist. Bei Nichtzahlung durch den Besteller bis zum Fälligkeitstermin hat ZGCH neben allen anderen Rechten und Rechtsmitteln das Recht, alle Grundstücke oder Räumlichkeiten zu betreten, auf denen sich die Produkte befinden.
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist das Werk von ZGCH, in welchem die Lieferung fertiggestellt wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet ZGCH auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
8.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemässen Ermessen von ZGCH. ZGCH verwendet für ihre Produkte diejenigen Verpackungen und Transportmittel, die sie aufgrund ihrer Erfahrung als zweckmässig erachtet.
8.3 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ZGCH dies dem Besteller angezeigt hat.
8.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller. Bei Lagerung durch ZGCH betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
8.5 Frachtkosten werden pauschal mit 4.6 % des Auftragswertes oder mindestens mit CHF 50.- pro Lieferung verrechnet. Kundenspezifische Vereinbarungen müssen schriftlich mit ZGCH festgehalten werden. Die Frachtkosten werden periodisch neu kalkuliert und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst.
9.1 Das durch ZGCH bestätigte Lieferdatum ist ohne explizite gegenteilige schriftliche Vereinbarung grundsätzlich ein unverbindlicher Richtwert. Wird schriftlich explizit eine fixe, verbindliche Lieferfrist von ZGCH bestätigt, so beginnt sie, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung im Werk fertig- und zum Versand bereitgestellt ist.
9.2 Wird schriftlich explizit eine fixe, verbindliche Lieferfrist von ZGCH bestätigt, so wird diese angemessen verlängert und der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung:
a) wenn ZGCH Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und dadurch eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird;
b) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Parteien liegen, wie z.B. Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, ArbeitskonfIikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der notwendigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, behördliche Massnahmen, Naturereignisse. Beide Parteien sind verpflichtet, die Andere sofort über das Vorliegen solcher Hindernisse zu unterrichten.
Mangels anderweitiger Vereinbarung gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk (Incoterms 2020® oder aktualisierte Version: EXW) auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Lieferung franko oder einschliesslich Installation erfolgt oder wenn der Transport durch ZGCH organisiert und dem Besteller separat oder mit der Lieferung in Rechnung gestellt wird. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen durch den Besteller sofort beim Frachtführer oder beim Spediteur schriftlich angebracht und ZGCH umgehend schriftlich angezeigt werden. Der Ablad am Bestimmungsort ist in jedem Fall durch den Besteller sicherzustellen. Für Transportschäden und Schäden, die beim Abladen der Lieferung am Bestimmungsort entstehen, wird ausdrücklich jede Haftung abgelehnt, soweit diese nicht eindeutig auf eine mangelhafte Verpackung der Lieferung zurückzuführen ist.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Empfang sofort zu prüfen. Wenn sie nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb von 5 Tagen nach Empfang schriftlich geltend machen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu beanstanden, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Beanstandungen heben die Zahlungsfrist nicht auf. Wünscht der Besteller Abnahmeprüfungen, so müssen diese schriftlich vereinbart werden und gehen zu Lasten des Bestellers.
12.1 Waren werden nur nach vorheriger gegenseitiger Vereinbarung zurückgenommen. Die Ware muss in der Originalverpackung retourniert werden und unsere Auslieferung darf nicht länger als 4 Wochen zurückliegen. Rechnungsnummer und Datum unserer Lieferung müssen zwingend angegeben werden (Lieferschein oder Rechnung als Kopie beilegen). Gebrauchte Waren, Sonderanfertigungen und auf Kundenauftrag speziell bestellte Geräte und Komponenten/Systeme werden nicht zurückgenommen. Im Falle einer Gutschrift erfolgt ein Abzug von mindestens 25% des Netto-Warenwertes bzw. mindestens CHF 250.– pro Sendung. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
12.2 Wir sind bereit, nach gegenseitiger Vereinbarung gebrauchte, von uns gelieferte Produkte/Material zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind vorher abzusprechen und vom Rücksender zu übernehmen.
13.1 ZGCH verpflichtet sich, auf schriftliche Anzeige des Bestellers innerhalb der Gewährleistungszeit alle Teile, die infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind oder die Nichteinhaltung der Systemgewährleistung bewirken, so rasch als möglich nach dem Ermessen von ZGCH auf eigene Kosten auszubessern oder neue, geeignete Teile nachzuliefern. Ersetzte Teile werden Eigentum von ZGCH.
13.2 Heizung
ZGCH leistet für ihre Erzeugnisse ab Liefertag gerechnet folgende Gewährleistungen:
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die in der Spezifikation angegebenen und bestätigten Leistungen und die mängelfreie Beschaffenheit der Produkte.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z.B. Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern), ferner Nichtbeachtung unserer Richtlinien über Projektierung, Montage, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile und Betriebsstoffe, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (Dichtungen, elektrische Teile, Kältemittel, Chemikalien usw.). Im Weiteren sind ausgeschlossen: Korrosionsschäden (insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind), ferner Schäden, die durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden. Die Gewährleistung gilt nicht bei periodischer oder längerdauernder Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können, übermässige Schlammablagerungen in den Heizkörpern, zeitweise oder ständige Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.
13.3. Lüftung
Die Gewährleistung beträgt für Teile des Luftverteilsystems, für Steuerungen und Geräte 24 Monate. Die Gewährleistungszeit beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk.
Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages Premium profitiert der Besteller von einer Gewährleistungsverlängerung gemäss Wartungsvertrag.
13.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von ZGCH ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, Einflüsse anderer Lüftungssysteme von Drittparteien oder anderer Ursachen, die ZGCH nicht zu vertreten hat.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von ZGCH Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend alle Massnahmen trifft, dank derer der Schaden nicht grösser wird und ZGCH den Mangel beheben kann.
Für Fremdgeräte übernimmt ZGCH die Gewähr lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen des Unterlieferanten.
14.1 Sämtliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Lieferung selbst entstanden sind, wie z.B. Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter oder auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind wegbedungen. Die Haftung von ZGCH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt, auf den vom Besteller bezahlten Preis, für die ausgeführte Lieferung.
14.2 Die Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung sind in diesen Bedingungen ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche sind wegbedungen.
14.3 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von ZGCH oder mit ZGCH verbundenen Unternehmen.
Die Abtretung von Rechten, Ansprüchen und Forderungen durch den Besteller bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ZGCH. ZGCH ist berechtigt, ihre Rechte, Ansprüche und Forderungen an andere Konzerngesellschaften abzutreten und der Besteller stimmt hiermit im Voraus zu.
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. ZGCH und der Besteller verpflichten sich, nach Treu und Glauben über eine Regelung zu verhandeln, die an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Lücke.
17.1 Das geistige Eigentum an den Zeichnungen und ausgearbeiteten Projekten bleibt bei ZGCH.
17.2 Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch ZGCH dürfen Zeichnungen und ausgearbeitete Projekte weder reproduziert, noch verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Zehnder Group AG und deren verbundene Konzerngesellschaften (nachfolgend Zehnder) halten die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutzgesetz jederzeit ein. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist Zehnder berechtigt, die Daten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten oder Kunden des Bestellers zu erheben, verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Zudem wird Zehnder ausdrücklich ermächtigt, Daten über den Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Konzerngesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Diese Empfänger können sich auch in Ländern befinden, in denen möglicherweise kein gleichwertiges Datenschutzniveau besteht. Der Besteller stimmt einer Datenübermittlung in diese Länder ausdrücklich zu. In diesen Fällen wird der Datenschutz mit den Konzerngesellschaften oder Dritten durch vertragliche Standarddatenschutzklauseln gemäss Art. 46 Abs. 2 lit. c der EU-Datenschutz-Grundverordnung sichergestellt.
Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt und Zehnder sowie deren Konzerngesellschaften können vom Besteller diese Einwilligungserklärungen jederzeit verlangen. Für Auskünfte oder Widerspruch zur Datenbearbeitung melden Sie sich an folgende Stelle: dataprotection@zehndergroup.com.
19.1. Die Produkte oder Personen können Sanktionen oder den Exportkontrollvorschriften der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten unterliegen. Jede Partei kann aufgrund solcher Vorschriften jederzeit von diesem Vertrag zurücktreten.
19.2 Für den Fall, dass der Besteller - nach Erhalt der Produkte - die Produkte in Drittländer exportiert, ist der Besteller verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte den in diesen Ländern geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Produkte entsprechen. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Haftung, die sich aus der Nichtkonformität der Produkte ergibt. Der Besteller stellt ZGCH von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung dieser Bestimmungen, Sanktionen oder Exportkontrollvorschriften frei. Dies gilt nicht, wenn ZGCH diese Verletzung zu vertreten hat.
Zehnder Group AG hat einen Verhaltenskodex mit der Bezeichnung "Zehnder Group Code of Conduct" verabschiedet, der auf der Website www.zehndergroup.com/en/investor-relations/corporate-governance abrufbar ist. Der Besteller ist verpflichtet, diesen Kodex zu lesen, sich an Geschäftsprinzipien zu halten, die mit unseren eigenen übereinstimmen, und die höchsten ethischen Standards zu wahren und zu respektieren. Jeder Verstoss gegen unsere Richtlinien wird als schwerwiegender Vertragsbruch betrachtet und kann entsprechende Massnahmen nach sich ziehen, einschliesslich der Geltendmachung von Schadenersatz oder der Kündigung des Vertrags wegen Vertragsbruchs.
Das Vertragsverhältnis zwischen ZGCH und dem Besteller untersteht ausschliesslich schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau/AG, Schweiz.
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache erhältlich. Die deutsche Version ist massgebend.
Gränichen, Januar 2024
Zehnder Group Schweiz AG
Moortalstrasse 3, 5722 Gränichen
T +41 62 855 11 11 · F +41 62 855 11 22
www.zehnder-systems.ch · info@zehnder-systems.ch
1.1 Der Onlineshop richtet sich an Konsumenten, also an natürliche Personen, die zu einem Zweck handeln, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sowie an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Konsumenten und Unternehmer werden zusammenfassend als «Kunden» bezeichnet. Der Onlineshop richtet sich in örtlicher Hinsicht an Kunden mit Sitz in der Schweiz.
1.2 Vertragspartner ist die
1.3 Mit Bestellung im Onlineshop shop.zehndergroup.com/ch-de («Onlineshop ») von Zehnder Group Schweiz AG («Zehnder») akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen («AGB»).
1.4 Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von Zehnder schriftlich bestätigt werden.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie diese AGB lediglich ergänzen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes unter Nennung der jeweiligen Regelung dieser AGB, von der abgewichen werden soll, in Textform vereinbart.
1.6 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für Zehnder nicht verbindlich.
1.7 Zehnder behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB.
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produktkatalog dar. Es handelt sich insoweit um die Einladung an den Kunden, verbindliche Bestellungen über den Onlineshop abzugeben. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich.
2.2 Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er den «Zurück»-Button seines Browsers oder die zur Korrektur des Warenkorbs vorgesehenen Funktionalitäten nutzt.
3.1 Indem er einen Bestellbutton anklickt, gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab («Bestellung»).
3.2 Nach Übermittlung der Bestellung erhält der Kunde automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung bei Zehnder eingegangen ist. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
3.3 Es gelten keine Mindestbestellmengen. Bestellungen sind nur in üblichen Mengen möglich.
3.4 Zehnder kann vor Vertragsschluss gemäss Nr. 4 jederzeit und ohne Angabe von Gründen Bestellungen des Kunden ganz oder teilweise ablehnen, insbesondere bei ungewöhnlichen Bestellungen. Über eine Ablehnung der Bestellung wird der Kunde unverzüglich informiert.
4.1 Der Vertrag kommt frühestens mit einem der folgenden Ereignisse zustande:
4.2 Soweit ein Vertrag nach Nr. 4.1 nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung zustande kommt, ist der Kunde an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
5.1 Auf den Produktseiten des Onlineshops hat der Kunde die Möglichkeit, die in seiner Bestellung enthaltenen Artikel zu abonnieren («Abonnement »). Dies geschieht durch das Drücken des «Artikel-Abonnieren»-Buttons. Die zu abonnierenden Artikel werden dem Warenkorb des Nutzers hinzugefügt. Im Warenkorb kann der Kunde selbst das Intervall für das Abonnement festlegen. Das Abonnement ist für alle Artikel im Filtershop möglich. Die vom Abonnement erfassten Artikel werden als «abonnierte Artikel» bezeichnet. Der Vertrag über die abonnierten Artikel wird als «Abonnementvertrag» bezeichnet. Der Abschluss des Abonnements erfordert ein Kundenkonto im Filtershop (mit Gastbestellungen ist kein Abonnement möglich).
5.2 Für den Abonnementvertrag gelten die nachfolgenden zusätzlichen Bestimmungen. Soweit dort keine speziellere Regelung getroffen ist, gelten die übrigen Bestimmungen der AGB auch für den Abonnementvertrag.
5.3 Abschluss des Abonnementvertrags
5.4 Leistungspflichten und Lieferzeitraum
5.5 Selbstbelieferungsvorbehalt
5.6 Laufzeit und Kündigung
6.1 Soweit der Kunde ein Konsument ist, steht ihm das Widerrufsrecht gemäss der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu; dies gilt auch in Bezug auf einen Abonnementvertrag (Nr. 5 der AGB).
6.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist, steht ihm kein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist abweichend an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Sofern Sie einen Abonnementvertrag (Nr. 5 der AGB) geschlossen haben, haben Sie ebenfalls das Recht, den Abonnementvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt beim Abonnementvertrag vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Zehnder Group Schweiz AG, Moortalstrasse 3, 5722 Gränichen, Telefon: 062 855 11 11, E-Mail: info@zehnder-systems.ch) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag oder den Abonnementvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags oder des Abonnementvertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags oder des Abonnementvertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag oder den Abonnementvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
(*) Unzutreffendes streichen.
7.1 Zehnder liefert nur per Versand. Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen.
7.2 Die Lieferung wird grundsätzlich durch einen Paketzusteller ausgeführt. Es gelten die Lieferbedingungen des jeweiligen Paketzustellers.
7.3 Die Lieferung erfolgt ausschliesslich in die Schweiz.
7.4 Zehnder ist bemüht, die angegebenen Lieferzeiten nach Möglichkeit einzuhalten. Verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden nicht, ohne Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Soweit der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Waren auf den Kunden über, sobald Zehnder die Waren dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Durchführung der Lieferung bestimmten Person übergibt.
8.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.
8.2 Zehnder kann die Preise von Produkten im Onlineshop jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
8.3 Rabatte werden am Schluss des Bestellvorgangs ausgewiesen.
8.4 Für die Lieferung berechnet Zehnder Liefer- und Versandkosten.
9.1 Der Kunde hat die Wahl zwischen der Bezahlung mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa), Twint oder auf Rechnung. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn sein Anspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er zudem nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11.1 Zehnder behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden vor. Zehnder ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
11.2 Ist der Kunde Unternehmer, so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
11.3 Klarstellend wird festgehalten, dass Zehnder berechtigt ist, die Sicherungsrechte gemäss dieser Nr. 11 auf Dritte zu übertragen.
12.1 Ist der Kunde Konsument, so haftet Zehnder bei dem Verkauf neuer Ware für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Entsteht dem Kunden durch einen schuldhaft verursachten Mangel ein Schaden, so finden auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch die Regelungen in Nr. 13 Anwendung.
12.2 Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche aus der Lieferung neu hergestellter Sachen innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang unbeschadet allfälliger anderslautenden gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch. Ist der Kunde Unternehmer, kann die Nacherfüllung bei der Lieferung neuer Waren nach Wahl von Zehnder durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung neuer Ware erfolgen. Die Beschränkungen in Nr. 12.2. S. 1, 2 gelten nicht, soweit ein Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen wurde oder durch einen einfach fahrlässigen Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entsteht.
12.3 Soweit der Kunde Unternehmer und Kaufmann ist, gilt die in Art. 201 OR geregelte Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Soweit der Kunde die dort festgesetzte unverzügliche Anzeige unterlässt, gilt die Ware als genehmigt. S. 1 gilt nicht, soweit der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder wenn Zehnder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
13.1 Zehnder haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, insbesondere aus dem Produktehaftpflichtgesetz.
13.2 Sämtliche Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Bestellung selbst entstanden sind, wie z.B. Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter oder auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind wegbedungen. Die Haftung von Zehnder aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt, auf den vom Kunden bezahlten Preis, für die ausgeführte Bestellung.
13.3 Zehnder haftet nach den vorstehenden Regelungen sowohl für eigenes Handeln als auch für Handeln seiner Organe und Erfüllungsgehilfen.
13.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Falle einer persönlichen Haftung der Organe oder Erfüllungsgehilfen von Zehnder.
Zehnder bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung von Zehnder kann hier abgerufen werden.
15.1 Diese AGB sowie die zwischen Zehnder und dem Kunden zustande gekommenen Verträge und Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz.
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T +41 62 855 11 11
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Die Firma Zehnder Group Schweiz AG, Gränichen, Schweiz – nachfolgend als «Zehnder» bezeichnet – ist alleinige Inhaberin des geistigen Eigentums der Materialien, die in gedruckter, elektronischer oder sonstiger Form zu ihrer Marken- und Produktionspräsentation gehören. Zehnder behält sich sämtliche dieser Rechte vor und gestattet eine Verwendung lediglich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen.
Zehnder gestattet es dem Verwender auf unbestimmte Zeit, längstens jedoch für die Dauer der Zusammenarbeit, die oben genannten und unmittelbar von Zehnder erhaltenen Materialien im Rahmen der und ausschliesslich zur Absatzförderung von Zehnder-Produkten zu benutzen. Die redaktionelle Verwendung von Produkt- und Milieuaufnahmen, Texten und Grafiken in Printmedien zur Absatzförderung von Zehnder-Produkten ist frei, soweit diese nicht verändert werden und ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Zehnder entsprechend dem nachfolgenden Muster erfolgt:
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Bei Verwendung unserer Materialien zu Präsentationszwecken im Rahmen einer Ausstellung oder Messe ist unser Firmenlogo unverändert abzubilden.
Weitergehende Verwendungen bedürfen des vorherigen schriftlichen Einverständnisses von Zehnder.
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